Definition wichtiger Begriffe

Versteigerung:

Vergabe eines Immobilienbesitzes, möbliert oder nicht, an den Meistbietenden.

Anwaltskammer:

professionelle Organisation der Anwälte Zur Ausübung seines Berufs muss ein Anwalt Mitglied einer Anwaltskammer sein.

Grundbuch:

Dokument mit Angaben zum Immobilienbesitz.

Verzeichnis der Verkaufsbedingungen:

detaillierter Vertrag, der alle Elemente enthält, die für den Verkauf nötig sind.

Kaution:

Verpflichtung durch Unterschrift, allgemein ausgegeben von einem Kreditinstitut.

Zertifizierter Scheck:

Ein von der Bank oder Post zertifizierter Scheck durch Ausgabe einer entsprechenden Bescheinigung Die entsprechende Summe ist für 8 Tage für den Begünstigten ab Datum der Scheckausgabe blockiert. Nach dieser Frist ist die Zertifizierung nicht mehr gültig und der Scheck wird zu einem normalen Scheck, mit den Risiken einer Nicht-Auszahlung.

Verwahrung der Hypotheken:

Honorare der Justizbeamten, deren Eigenschaften per Erlass festgelegt sind.

Gebühren:

honoraires des officiers de justice dont les caractéristiques sont fixées par décret

Gebot:

Kaufangebot, dass über dem bei einer Versteigerung genannten Preis liegt.

Nicht erbrachte Zahlungsleistung nach Auktion:

sollten die Verkaufsbedingungen nicht eingehalten werden, so wird der Bietende zum
"Bietenden ohne Erbringung der Zahlungsleistung". Das Objekt wird erneut versteigert, sollte der vorherige Preis nicht wider erteilt werden, so muss der Betroffene die Differenz zahlen.

Geschäftsstelle:

die Services eines Gerichts.

Auflösung einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft:

Versteigerung einer ungeteilten Rechtsgemeinschaft, freundschaftlich oder nach Gerichtsentscheid.

Schätzung:

Startpreis einer Auktion.

Immobiliarpfändung:

erzwungener Verkauf einer Immobilie, ohne Zustimmung des Eigentümers und mit dem Ziel, die Gläubiger auszuzahlen.

Übergebot:

muss in den 10 Tagen nach der ersten Versteigerung gemacht werden, muss mindestens einem Zehntel des ursprünglichen Auktionspreises entsprechen.